Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die vorliegende Plattform easyqr.ch ist ein Angebot der duolopment KLG (im Folgenden duolopment/wir). Diese wurde im Dezember 2022 von Silvio Berger und Sven Fischer gegründet und ist über die Unternehmens-ID CHE-449.265.228 im Handelsregister des Kantons Solothurn eingetragen.

Wir legen grossen Wert auf eine hohe Kundenzufriedenheit und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Kunden. Die folgenden Bestimmungen dienen diesem Zweck und sorgen für klare Voraussetzungen für alle beteiligten Parteien.

1. Anwendungsbereich und Gültigkeit

  1. Diese AGB sind gültig ab 01. August 2023 und ersetzen alle vorherigen Versionen.
  2. Sie regeln sämtliche Rechtsverhältnisse für alle Produkte und Dienstleistungen von duolopment zwischen duolopment und ihren Kunden und sind Bestandteil aller Offerten, Auftragsbestätigungen und anderweitig geschlossenen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen oder Auftragserteilungen. Im Einzelfall können andere Bestimmungen geltend gemacht werden, sofern diese zwischen duolopment und dem Kunden schriftlich vereinbart wurden.
  3. Der Verweis auf die AGB auf unserer Webseite ist öffentlich zugänglich und jederzeit vom Kunden einsehbar. Ohne schriftlichen Gegenbericht des Kunden, gilt die Kenntnisnahme und Genehmigung der AGB spätestens bei ausdrücklicher Auftragserteilung als erfolgt. Kann der Kunde nicht auf die AGB zugreifen, oder wünscht er aus anderen Gründen eine elektronische Kopie der AGB, so hat er dies duolopment mitzuteilen. duolopment stellt dem Kunden daraufhin eine solche via E-Mail zu.

2. Auftragserteilung

  1. Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn
    1. der Kunde über die Webseite von duolopment oder die vorliegende Plattform ein Abonnement zum Bezug von einer oder mehreren Dienstleistungen abgeschlossen hat.
    2. eine schriftliche Auftragsbestätigung vorliegt.
    3. eine mündliche Auftragsbestätigung vorliegt oder aus den Umständen klar zu erkennen ist, dass der Kunde gewillt ist, die entsprechende Dienstleitung zu beziehen.
    4. eine Offerte vorliegt und duolopment mit Kenntnis und im Einverständnis des Kunden mit der Arbeit begonnen hat.

3. Auftragsabschluss, Leistungsverrechnung und Zahlungskonditionen

  1. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die Dienstleistungen von duolopment nach effektiv geleistetem Aufwand verrechnet. Dabei gelten die üblichen Honorare gemäss diesen AGB. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die allenfalls schriftlich offerierten Kosten um mehr als 20% übersteigen werden, wird duolopment den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn er nicht binnen drei Tagen nach erfolgtem Hinweis schriftlich oder mündlich widerspricht. Bei Widerspruch durch den Kunden entscheidet dieser, ob duolopment kostengünstigere Alternativen offerieren soll, oder ob der Auftrag abgebrochen wird. duolopment behält sich im Falle eines Widerspruchs das Recht vor, auf das Offerieren von Alternativen zu verzichten und den Auftrag ihrerseits abzubrechen. Bereits angefallene Aufwände werden dem Kunden in jedem Fall, insbesondere auch bei Auftragsabbruch, verrechnet.
  2. Für den direkten Bezug von Dienstleistungen im Abonnement-Modell via Webseite von duolopment oder andere Plattformen/Produkte welche ein Angebot von duolopment darstellen, werden periodische Kreditkarten-Zahlungen in Höhe der vertraglich vereinbarten monatlichen Kosten fällig. Wird ein Abonnement nicht erneuert oder kann die Zahlung nicht ausgeführt werden, kann duolopment das betroffene Konto sperren und nach 30 Tagen unwiederruflich löschen. Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz aufgrund eines allfälligen Datenverlusts. Die Zahlungsabwicklung für Kreditkartenzahlungen erfolgt über Stripe Payments als externer Partner. duolopment tritt auf der Kreditkartenabrechnung als "duolopment" in Erscheinung.
  3. Finden vom Kunden gewünschte Treffen nicht an einem von duolopment bestimmten Ort statt, werden die Reisespesen, sowie allfällige Verpflegungs- und Übernachtungskosten in Rechnung gestellt. Die Reisezeit wird zum halben Stundensatz der üblichen Honorare gemäss diesen AGB, zuzüglich CHF 0.70 pro km berechnet.
  4. Die üblichen Honorare lauten wie folgt und können in Einzelfällen durch schriftliche vertragliche Abmachungen ersetzt werden:
    1. Die aktuellen Preise für alle Dienstleistungen von duolopment im Abonnement-Modell können direkt auf der Webseite von duolopment unter duolopment.ch/preise oder auf den entsprechenden Plattformen/bei den entsprechenden Produkten eingesehen werden.
    2. Für nach Aufwand verrechnete Aufträge, CHF 150.- pro Stunde, wobei für jede angebrochene Viertelstunde CHF 45.- berechnet werden. Für weniger als eine ganze Stunde wird nicht mehr als ein voller Stundensatz berechnet.
    3. Pauschalhonorare werden mit dem Kunden individuell vereinbart. Diese sind immer nur gültig für einen klar definierten Auftrag mit klar abgegrenzten Inhalten und Dienstleitungen. Folgearbeiten und weitere Aufträge werden, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, nach Aufwand verrechnet.
    4. Für Erstgespräche wird der halbe normale Stundensatz berechnet. Die ungefähr zu erwartenden Kosten werden dem Kunden vor dem Gespräch mitgeteilt.
    5. Bei Erteilung eines Auftrags von einem Wert weit über dem des Erstgesprächs wird das Honorar für das Gespräch nicht berechnet. Ob der Wert des erteilten Auftrages ausreichend weit über dem des Erstgesprächs liegt, liegt ausschliesslich im Ermessen von duolopment.
    6. Reisekosten setzen sich aus der effektiven Reisezeit zum halben Stundenansatz, sowie CHF 0.70 pro km zusammen.
  5. In der Regel erfolgen Abrechnungen zum Abschluss des Auftrags, bei langfristigen und/oder periodisch abgerechneten Leistungen werden die anfallenden Kosten monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich verrechnet.
  6. Ein Auftrag gilt als abgeschlossen, wenn keine im Angebot aufgeführte Leistung mehr offen ist, oder von einer der Parteien darauf verzichtet wurde, oder diese durch Verschulden des Kunden innerhalb angemessener Frist nicht erbracht werden kann. Als angemessen gilt ein Monat nach Abschluss der letzten ausführbaren Leistung. Aufträge im Abonnement-Modell gelten als abgeschlossen, wenn die Vertragslaufzeit der periodischen Leistungen abgelaufen ist und weder automatisch noch manuell verlängert wurde.
  7. Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltenen Leistungen unmittelbar nach Abschluss, spätestens bis einen Monat nach Abschluss, zu überprüfen und allfällige Mängel duolopment zu melden. Spätere Reklamationen werden nicht oder nur im Rahmen eines weiteren kostenpflichtigen Auftrags berücksichtigt.
  8. Der Kunde verpflichtet sich, die Rechnungen von duolopment innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu begleichen. Dabei gilt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, eine Zahlungsfrist von 10 Tagen ab Datum der Rechnung. Leistungen im Abonnement-Modell werden direkt beim ersten Bezug der Leistung zur Zahlung via Kreditkarte fällig und wiederholen sich periodisch gemäss vertraglicher Vereinbarung.
  9. Bei Zahlungsverzug behält sich duolopment vor, Mahnkosten von CHF 5.- für die erste und zusätzliche CHF 30.- für jede weitere Mahnung in Rechnung zu stellen, sowie laufende Leistungen im Abonnement-Modell zu unterbrechen bzw. den Zugriff auf die Plattformen und Dienstleistungen von duolopment, sowie auf vom Kunden erstellte Daten, Statistiken und sonstige bei duolopment gelagerte Daten zu sperren.
  10. Aufgrund der hohen Gebühren für Einzahlungen am Schalter, sowie der Umwelt zuliebe, verschickt duolopment grundsätzlich keine Papierrechnungen mehr. Wird dies ausdrücklich vom Kunden gewünscht, werden die daraus entstehenden Kosten (Schaltergebühr, Porto, Papier und Verpackung, Mehraufwand) dem Kunden in Rechnung gestellt. duolopment behält sich vor, diese zusätzliche Dienstleistung mit einem Pauschalbetrag zu verrechnen.
  11. duolopment behält sich vor, durch Einzahlungen am Schalter entstandene Gebühren durch den Kunden, demselbigen weiterzuverrechnen. Diese Gebühren werden aktuellen Aufträgen oder folgenden Rechnungen aufgerechnet.

4. Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung

  1. Leistungen im Abonnement-Modell werden jeweils für einen Monat abgeschlossen und nach Ablauf automatisch verlängert.
  2. Abonnemente können jederzeit im eigenen Konto via duolopment.ch resp. auf den entsprechenden Plattformen/bei den entsprechenden Produkten beendet werden. duolopment behält sich das Recht vor, Abonnemente von Kunden die sich nicht an die geltenden AGB halten, oder anderweitig negativ auffallen (anstössige Inhalte, Verletzung der Menschenrechte, etc.) aufzulösen. Es werden keine Beträge zurückerstattet.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Registrierung, den Eingaben und Einstellungen stets vollständige, wahrheitsgemässe und aktuelle Angaben zu machen und seine Daten erforderlichenfalls zu korrigieren bzw. zu aktualisieren. Eine Verwendung von Pseudonymen, Nicknames oder Künstlernamen ist nicht gestattet. Unbefugte Mehrfach-Registrierungen eines Nutzers sind zu unterlassen. Der Kunde hat das von ihm im Zusammenhang mit der Registrierung oder Nutzung gewählte Passwort in eigener Verantwortung sorgfältig und vertraulich zu handhaben und darf dieses unbefugten Dritten nicht zugänglich machen. Das Benutzerkonto ist persönlich und nicht übertragbar. Werden diese Grundsätze nicht eingehalten, behält sich duolopment das Recht vor, laufende Abonnemente ersatzlos aufzulösen und/oder den betroffenen Benutzeraccount zu sperren.
  4. Nach Vertragsende (Ablauf eines aktiven Abonnements durch Kündigung einer Vertragspartei) werden die vom Kunden gespeicherten Daten inkl. Inhalte, Statistiken und Links spätestens nach 30 Tagen gelöscht. Die Löschung erfolgt endgültig, ein Zugriff auf die Daten ist nach Ablauf des Abonnements nicht mehr möglich.

5. Annullierung und Abbruch von Aufträgen

  1. Tritt der Kunde vorzeitig vom Auftrag zurück, so hat er die bereits erbrachten Leistungen und Auslagen vollumfänglich zu bezahlen.
  2. Wenn duolopment einen Auftrag nicht ausführen kann, weil der Kunde notwendige Eigenleistungen nicht erbracht oder Voraussetzungen nicht erfüllt hat, die in seiner Verantwortung liegen (z.B. Lieferung von Daten, Nichterscheinen bei einem vereinbarten Termin, etc.), behält sich duolopment vor, den Auftrag ihrerseits abzubrechen. Bereits erbrachte Leistungen sind vollumfänglich zu begleichen.
  3. Kann duolopment aus Gründen, auf welche kein Einfluss ausgeübt werden kann (Unfall oder Krankheit, Ausfall von Transportmitteln, etc.), einen Auftrag oder Teile davon nicht erfüllen, so kann der Auftraggeber keine Schadenersatzforderungen geltend machen. duolopment verpflichtet sich in einem solchen Fall, den Auftrag zum nächstmöglichen Termin nachzuholen bzw. die vereinbarte Leistung baldmöglichst zu erbringen.
  4. duolopment behält sich vor, jederzeit von einem Auftrag zurückzutreten. Berechnet werden in diesen Fällen maximal die bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen.

6. Verfügbarkeit der Dienstleistungen und Leistungsstörung

  1. Das Ziel von duolopment ist eine möglichst durchgehende Verfügbarkeit und fehlerfreie Funktionalität ihrer Dienstleistungen und Dienste. duolopment stellt ihre vertragsgemässen Dienstleistungen und die von ihr vermittelten Dienste grundsätzlich rund um die Uhr zur Verfügung, behält sich allerdings vor, zu Zwecken der Wartung und der Leistungsoptimierung die Systeme gelegentlich zu verkehrsschwachen Zeiten in erforderlicher Weise und in dem Kunden zumutbaren Umfang einzuschränken oder abzuschalten. Dies gilt nicht als Verletzung der vertraglichen Leistungspflichten von duolopment. Lediglich vorübergehende Zugriffsbeschränkungen bzw. Störungen der genannten Art führen nicht zu Gewährleistungsansprüchen des Kunden und begründen auch kein Recht zur ausserordentlichen Kündigung seitens des Kunden.
  2. Dem Kunden ist bekannt und er akzeptiert, dass Software und Webauftritte nach derzeitigem Stand der Technik nicht völlig frei von Fehlern erstellbar sind. Es kann ggf. auch vorkommen, dass ein Code nicht von jedem Endgerät korrekt ausgelesen,interpretiert oder verarbeitet wird. Trotz pflichtgemässer Anstrengungen von duolopment kann dies nicht völlig ausgeschlossen werden. duolopment kann für eine dadurch ggf. verursachte schadhafte Veränderung von Endgeräten keine Haftung übernehmen.

7. Geistiges Eigentum, Haftung und Urheberrecht

  1. Auf alle eigenen Werke beansprucht duolopment das Urheberrecht, unabhängig davon, ob ein entsprechender Vermerk auf den betreffenden Werken angebracht ist.
  2. duolopment gewährt dem Kunden nach Bezahlung der erbrachten Leistungen das unübertragbare, nicht ausschliessliche, zeitlich begrenzte Recht zum Gebrauch und der Nutzung der von duolopment zur Verfügung gestellten Werke gemäss Auftrag. Eine andere Verwendung der Dienstleistungen und Unterlagen, sei es zu kommerziellen oder nicht-kommerziellen Zwecken, ist nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis von duolopment gestattet.
  3. An allen dem Kunden gelieferten Waren und Dienstleistungen behält sich duolopment das Eigentumsrecht vor, bis sämtliche Forderungen geleistet sind. An von duolopment erstellten Skripts und Programmen bleibt duolopment alleiniger Eigentümer.
  4. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Inhalte, die mit seinem Kundenkonto in Verbindung gebracht werden können. Dies gilt insbesondere für die Nutzungsrechte an verwendeten Medien. duolopment lehnt jegliche Haftung für Verlinkungen und/oder sonstige hinterlegte Daten ab. Wenn duolopment Kenntnis von widerrechtlichen Inhalten nimmt, werden die betroffenen Inhalte gelöscht. duolopment behält sich vor, weitere rechtliche Schritte gegen den Verursacher einzuleiten und/oder Vorfälle den Behörden zu melden.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand und sonstige Bestimmungen

  1. Auf jegliche Vertragsverhältnisse mit duolopment ist ausschliesslich das Schweizerische Recht anwendbar.
  2. Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen, sowie Gerichtsstand für entstehende Rechtsstreitigkeiten ist der Ort des Firmensitzes von duolopment, also Recherswil SO.
  3. Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.